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Tod in der Zelle: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 8 Vollzugsbedienstete

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Ein 28-jähriger Kosovare, der Anfang April anlässlich seiner unfreiwilligen Rückführung nach Ungarn mehrere Lufthansa-Stewardessen mit einer Rasierklinge bedroht haben soll, so dass der Flug nach Budapest abgebrochen werden musste, ist – wie spiegel-online berichtet - gestern in der JVA Landshut unter noch ungeklärten Umständen zu Tode gekommen.

Der Mann soll zunächst in seiner Zelle randaliert und ein Fenster eingeschlagen haben. Mit einer Glasscherbe habe er sich selbst verletzt und sei dann auf die Beamten, die ihn beruhigen wollten, losgegangen. Dabei sei auch ein Beamter verletzt worden. Mit Mühe sei es schließlich  8 Justizbediensteten gelungen, den Mann zu Boden zu bringen. Im Laufe des “massiven Gerangels” wollen die Beamten dann festgestellt haben, dass es dem Mann “nicht gut gehe”. Der habe sich mit einem Mal nicht mehr geregt.

Ein Sanitäter der JVA und ein hinzugerufener Notarzt hätten den Mann reanimiert, heißt es weiter. Der sei aber wenige Stunden später im Krankenhaus gestorben. Laut Staatsanwaltschaft liege es nahe, “dass das Handeln der JVA-Angestellten Mitursache des Todes war”. Jetzt werde gegen alle 8 an dem Einsatz beteiligten JVA-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Ich denke, dass vorschnelle Schuldzuweisungen wenig Sinn machen. Natürlich liegt der Gedanke nicht fern, dass ein übermäßiger Gewalteinsatz zum Tod geführt haben kann. Andererseits war die Anwendung von Gewalt, um einen rasenden Häftling, der sich selbst Verletzungen beibringt und dann andere gefährdet,  ruhig zu stellen, vielleicht durchaus geboten. Die Beamten konnten ja schlecht zuschauen, wie der Mann sich selbst verstümmelt oder gar suizidiert. Ob die Möglichkeit bestanden hätte, ihn etwa durch Hinzuziehung des Anstaltspsychologen oder auf andere Weise zu beruhigen, ist von Außen kaum zu beurteilen. Manchmal ist einfach keine Zeit für solche Maßnahmen da, weil eine sofortige Intervention unabdingbar ist. Die muss dann allerdings mit Augenmaß erfolgen. Es darf nur die Gewalt angewendet werden, die erforderlich ist, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Da ist jetzt Aufklärung vonnöten.

Zunächst einmal ist die genaue Todesursache abzuklären. Von Atem- und Herzstillstand ist die Rede, toxikologische Untersuchungen sollen angeordnet worden sein. Für die betroffenen JVA-Bediensteten ist das eine sehr belastende Situation. Vielleicht war der zu Tode gekommene Mann ja gesundheitlich vorbelastet und der Todeseintritt einfach schicksalhaft. Es mag  auch sein, dass sich ein Teil der Bediensteten durchaus angemessen verhalten hat und ein oder zwei von ihnen beim Einsatz durchgedreht sind. Mal sehen, was sich da aufklären lässt.

Die Ermittlungen dürften spannend werden.


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